In der Schweiz gilt neu die europäische Drohnenregelung


 Registrationspflicht, Kategorien und Klassen

  • Die EU-Regulierung unterscheidet drei verschiedene Kategorien. Die Mehrheit der Drohnen wird in der offenen Kategorie geflogen. In dieser Kategorie ist der Betrieb von Drohnen geregelt, die grundsätzlich ohne Bewilligungen fliegen können. Die neue EU Regulierung verlangt eine Registrierung der Piloten auf der offiziellen Registrierungsplattform (UAS.gate). Nach der Registration muss der Pilot eine Onlineschulung und eine Onlineprüfung absolvieren. Für das Fliegen von Drohnen mit einem Startgewicht unter 250 Gramm gilt nur die Registrationspflicht für den Piloten.
  • Die Betriebsklassen unterscheiden sich hauptsächlich dadurch, wie nahe Sie an unbeteiligten Personen fliegen dürfen. Darunter versteht man Personen, die nicht über den Drohnenflug informiert wurden und nicht ihr Einverständnis gegeben haben. Über Menschenansammlungen darf in der offenen Kategorie generell nicht geflogen werden, unabhängig von der Unterkategorie. Als Menschenansammlung gilt: Eine Vielzahl von Menschen, die so dicht gedrängt stehen, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen.

Drohnen ohne Klassenmarkierung, können nach den Regeln der Übergangskategorie weiterhin geflogen werden

 

CE-Kennzeichnung versus C-Klassenbezeichnung

  • Durch die CE-Kennzeichnung erklärt ein Hersteller in der Europäischen Union, dass ein bestimmtes Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsvorschriften festgelegt sind. Selbst gebaute Drohnen benötigen keine CE-Kennzeichnung.

  • Die C-Klassenbezeichnung beschreibt die technischen Eigenschaften der Drohnen. Beispielsweise das maximale Startgewicht und Vorgaben hinsichtlich der Konstruktionsicherheit. Die Drohnen C-Klassenmarkierung bestimmt auch, ob man in Unterkategorie A1, A2 oder A3 fällt.