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Geschätzte Drohnenpiloten/Innen
Die Drohnenregeln in der Schweiz werden mit der Einführung der europäischen Vorschriften (Seit dem 1. Januar 2023) komplexer. Wir haben für Sie das Wichtigste zusammengefasst.

Sie sind Freizeitpilot und möchte mit Ihrer DJI Air oder DJI Mavic weiterhin fliegen?
Vorgaben für 2023 (Übergangsbestimmung):
- Die generellen Open-Voraussetzungen müssen eingehalten werden.
- Ein Abstand von 150m zu nicht involvierten Personen muss eingehalten werden. Wird die Fernpiloten-Prüfung A2 gemacht, kann der Abstand auf 50m verringert werden.
Vorgaben ab 2024
- Falls die Drohne C1-Zertifiziert wird: Flug in der Subkategorie A1: Keine Mindestabstände.
- Falls die Drohne nicht Zertifiziert wird: Flug gemäss Übergangsbestimmung mit 50m oder 150m Abstand.
Ausnahme: Spielzeugdrohnen
Die neuen Regeln gelten nicht für Drohnen, die spezifisch für Kinder unter 14 Jahren sowie zur Verwendung im Innenbereich bestimmt sind - dies muss deutlich auf dem Gerät vermerkt sein. Für Spielzeugdrohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen (Klassenmarkierung C0), benötigt man keine Registrierung, keine Schulung und auch kein Mindestalter. Hingegen gelten die neuen Regeln auch für Spielzeugdrohnen ab 250g Fluggewicht.


Der Kurs für zukünftige Drohnenpiloten
Der Kurs umfasst die von der EU-Drohnenverordnung definierten Kompetenzbereiche für die Flugkategorie Open A1, A2 und A3, sowie den vorgeschriebenen Praxisnachweis. Sie besitzten nach dem Kurs das nötige Wissen für die Prüfung beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).
Wir erklären, wie Sie eine Flugbewilligung einholen können und zeigen Ihnen eine professionelle Flugplanung mit Hilfe der Flugplanungs-Tools.
HAPPY LANDINGS :-)
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