mit bewilligung
![]() |
Flüge mit Videobrille, ohne zweite Person mit Sichtkontakt zur Drohne. |
|
![]() |
Drohnen über 30kg Abfluggewicht. |
|
![]() |
Flüge näher als 100m zu Menschenansammlungen, es sei denn, Sie fliegen an einer Flugveranstaltung oder auf einem Modellflugplatz. |
|
![]() |
Flüge näher als 5km zu Flugplätzen sowie höher als 150m über Grund in Kontrollzonen. Die Bewilligung erteilt die Flugplatzleitung oder die Flugsicherung. |
|
![]() |
Zu den nationalen Regelungen bestehen auch kantonale und kommunale Vorschriften. Im Zweifelsfall vor einem Flug die zuständige Gemeindebehörde oder Polizeiststelle anfragen. |
Gesetzesgrundlage: >>UVEK