drohnen training
Schulung und Prüfung
Wenn Sie eine Drohne fliegen, mit einem Abfluggewicht von 250g und darüber, sind Sie verpflichtet eine Schulung und Prüfung zu absolvieren. Der Umfang und das Format der Schulung und Prüfung hängt von der Unterkategorie (A1, A2, A3) ab, in der Sie ihre Drohne fliegen. Das UAS.gate ist die offizielle Schulungs- und Prüfungsplattform der Schweiz. Zertifikate, die auf der offiziellen Plattform UAS.gate bereits vor dem Inkrafttreten der EU-Drohnenregulierung in der Schweiz absolviert wurden, bleiben gültig. Pilotinnen und Piloten können in ihrem UAS.gate-Profil eine aktualisierte Version des Zertifikats mit EU-Logo herunterladen. Drohnenportal UAS.gate |
Testen Sie Ihr Wissen
Der Online-Test von SAFEDroneFlying beinhaltet Fragen zur europäischen Gesetzgebung. Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich mit unserem kostenlosen Test auf die Prüfungen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), vorzubereiten.
Lösen Sie die 32 aktuellen BAZL-Prüfungsfragen! Wenn Sie mindestens 70 Prozent richtig beantwortet haben, erhalten Sie eine Testauswertung und eine Bestätigung. Es ist jeweils nur eine Antwort richtig. Während dem Test können Sie eine andere Seite aufrufen, um Ihre Antwort zu überprüfen. Wenn Sie zurückkehren, fahren Sie automatisch an der Stelle weiter, an der Sie den Test verlassen haben. Sie können Ihr Profil jederzeit wieder löschen. Testprüfung
Generelle Voraussetzungen und Limitationen in der Open- und Specific-Klasse
Zahlreiche Freiheiten werden mit der Open-Klasse gegenüber der früheren nationalen Gesetzgebung eingeschränkt...
Bisher: Einhaltung der Abstände von Flugplätzen.
Bisher: Kein Flug über Menschenansammlungen.
Neu: Horizontaler Abstand zu unbeteiligten Personen, abhängig von der eingesetzten Drohne.
Neu: Flughöhe maximal 120m.
Neu: Mindestalter 12 Jahre.
Neu: Halterregistrierung beim BAZL, Aufkleben UAS-Betreibernummer.
Neu: Ausbildung & Prüfung zum Kompetenznachweis A1/A3 online.
Neu: Ausbildung in Theorie und Praxis & Prüfung zur Fernpiloten-Lizenz A2.

In der Specific-Klasse müssen Drohnenoperationen durch das BAZL bewilligt werden. Bei der Beurteilung werden folgende Aspekte berücksichtigt:
Welches Risiko entsteht für unbeteiligten Personen und kritische Infrastruktur am Boden?
Welches Risiko entsteht für andere Luftraumteilnehmer?
Wie sicher und zuverlässig ist das eingesetzte Drohnensystem - möglicherweise ergänzt durch zusätzliche Sicherheitsvorrichtungen?
Wie gut ist die Ausbildung der Crew?
Wie sicher und zuverlässig arbeitet die Crew - dokumentiert durch Sicherheits- und Qualitätsmanagement-Prozesse?
Bewilligungsanfragen basieren auf Standard-Szenarien (STS), Predefined Risk Assessments (PDRA) oder auf dem SORA-Vorgehen.

Sie sind Freizeitpilot und möchte mit Ihrer DJI Air oder DJI Mavic weiterhin fliegen?
Vorgaben für 2023 (Übergangsbestimmung) Die generellen Open-Voraussetzungen müssen eingehalten werden, siehe oben. Ein Abstand von 150m zu uninvolvierten Personen muss eingehalten werden. Wird die Fernpiloten-Prüfung A2 gemacht, kann der Abstand auf 50m verringert werden. |
Vorgaben ab 2024
Falls die Drohne C1-Zertifiziert wird: Flug in der Subkategorie A1: Keine Mindestabstände.
Falls die Drohne nicht Zertifiziert wird: Flug gemäss Übergangsbestimmung mit 50m oder 150m Abstand.