drohnen regeln
Das EU-Recht unterscheidet drei Kategorien für den Betrieb von Drohnen
In der offenen Kategorie können Drohnen ohne Bewilligung eingesetzt werden, wenn sie auf Sicht geflogen werden, unter 120m Höhe bleiben und ein Fluggewicht von maximal 25kg aufweisen. Je nach Gewicht der Drohne gibt es Einschränkungen, wie nahe an unbeteiligte Personen herangeflogen werden darf. Der Pilot muss sich bei der Luftfahrt-Behörde registrieren.
In der speziellen Kategorie werden Drohnen betrieben, für welche eine Bewilligung der Luftfahrtbehörde-Behörde notwendig ist, beispielsweise wenn sie ausserhalb der Sichtweite des Piloten geflogen werden. Als Drohnen-Pilot in der speziellen Kategorie ist eine theoretische und eine praktische Ausbildung obligatorisch.
Die zulassungspflichtige Kategorie ist für Drohnenflüge mit hohen Sicherheitsanforderungen vorgesehen, beispielsweise für Personentransporte. Drohnen in dieser Kategorie haben eine Grösse von mindestens 3 Metern. Der Umfang der gesetzlichen Bestimmungen unterscheidet sich kaum von der bemannten Luftfahrt.
Die wichtigsten EU-Regeln für Drohnen
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Ich bin ausreichend versichert |
Wenn ich eine Drohne fliege, muss ich sicherstellen, dass ich für meinen Flug vorschriftsmässig versichert bin. Bei einem Unfall liegt die Haftung beim Drohnenpiloten. Ich muss für den Schaden, den ich verursacht habe, aufkommen.
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Ich berücksichtige die Privatsphäre Anderer |
Wenn ich eine Drohne fliege, muss ich die Rechtsvorschriften über den Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre beachten. Jeder Mensch hat das Grundrecht auf Schutz seiner Privatsphäre, deshalb fliege ich auch nie tief über Privatgrundstücke.
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Ich kenne die Gebietseinschränkungen |
Wenn ich eine Drohne fliege, bin ich mir bewusst, wo geflogen werden darf und wo nicht. Die Drohnenkarte hilft mir dabei, mich über Gebietseinschränkungen zu informieren. Sie zeigt jene Gebiete, in denen es verboten oder nur eingeschränkt möglich ist, um meine Drohne zu fliegen.
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Ich halte Sichtkontakt |
Wenn ich eine Drohne fliege, halte ich Sichtkontakt zu meiner Drohne. Es liegt in meiner Verantwortung, dass ich genügend Distanz zu anderen Luftfahrzeugen halte und rechtzeitig ausweiche, weil sie meine Drohne nicht erkennen können.
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Ich fliege nicht höher als 120 Meter
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Wenn ich eine Drohne fliege, halte ich eine maximale Flughöhe von 120m über Grund ein, ausser ich bin im Besitz einer entsprechenden Bewilligung.

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Ich meide Menschenansammlungen |
Wenn ich eine Drohne fliege, darf ich keine unbeteiligten Personen und Meschenansammlungen überfliegen.

JA, ich kann diese Vorschriften einhalten..
Dann fliege ich meine Drohne in der offenen Kategorie. Meine Drohne ist nicht bewilligungspflichtig. Doch es besteht eine Registrierungspflicht des Piloten.
Alle weiteren Vorschriften sind individuell und richten sich nach dem Gewicht meiner Drohne >> siehe Drohnen-Klassen C0 bis C4.
NEIN, ich kann diese Vorschriften nicht einhalten..
Dann fliege ich meine Drohne in der speziellen Kategorie.
Ich muss meinen Drohnenflug vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bewilligen lassen, weil dieser ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellt.
Allgemein gültige Drohnenregeln in der Schweiz
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Drohnenflüge näher als 5km zu Flugplätzen sowie höher als 120m über Grund in Kontrollzonen, sind Bewilligungspflichtig. |

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Drohnenflüge mit Videobrille, ohne zweite Person mit Sichtkontakt zur Drohne, sind Bewilligungspflichtig. |

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Zu den nationalen Regelungen bestehen auch kantonale und kommunale Vorschriften. |

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Fliegen Sie keine riskanten Flugmanöver! Die Fluglage Ihrer Drohne muss jederzeit gut erkennbar sein. |
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Fliegen Sie mit Rücksicht, Störungen Dritter sind zu vermeiden. |
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Drohnenflüge in Jagd- und Naturschutzgebieten sind verboten. |
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Nachtflug ist erlaubt. Sie müssen dafür mindestens ein grünes Blinklicht an Ihrer Drohne befestigen. |

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Flugverbot im Umkreis von 500m bei Polizei- und Notfalleinsätzen. |

Gewichtsabhängige Regeln in der offenen Kategorie
Die europäische Luftraumstruktur für Drohnen