drohnenregeln schweiz
- Drohnen sind ferngesteuerte Fluggeräte. Sie sind rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt. Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen sie grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Pilot jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne hat.
- Die Gesetzesgrundlagen für den Betrieb von Drohnen und Modellflugzeugen finden Sie in der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien. >>LINK
- Die wichtigsten Punkte haben wir unten zusammengefasst.
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Keine Bewilligung braucht es für Drohnenflüge im Freien. Respektieren Sie die Privatsphäre und die Naturschutzgebiete. |

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Keine Bewilligung braucht es für Flüge, Wenn der Sichtkontakt zur Drohne jederzeit gewährleistet ist. |

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Drohnenflüge näher als 5km zu Flugplätzen sowie höher als 150m über Grund in Kontrollzonen, sind Bewilligungspflichtig. |

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Drohnenflüge näher als 100m zu Menschenansammlungen (ab 25 Personen), sind Bewilligungspflichtig. |

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Drohnenflüge mit Videobrille, ohne zweite Person mit Sichtkontakt zur Drohne, sind Bewilligungspflichtig. |

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Zu den nationalen Regelungen bestehen auch kantonale und kommunale Vorschriften. |

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Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ab 500g Gesamtgewicht ist obligatorisch. |
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Aufnahmen von Personen dürfen nur dann gemacht werden, wenn diese Ihr Einverständnis dazu geben. |
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Fliegen Sie keine riskanten Flugmanöver! Die Fluglage Ihrer Drohne muss jederzeit gut erkennbar sein. |
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Fliegen Sie mit Rücksicht, Störungen Dritter sind zu vermeiden. |
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Drohnenflüge in Jagd- und Naturschutzgebieten sind verboten. |
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Drohnenflüge über militärische Anlagen sind verboten. |

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Drohnenflüge in der Nacht sind Bewilligungspflichtig. |

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Drohnenflüge in der Nähe von Blaulichteinsätzen sind verboten. |
