Bewilligungsverfahren in der Drohnenkategorie "offen"
- In der Schweiz gibt es Gebiete, in denen das Fliegen mit Drohnen untersagt oder nur mit einer Bewilligung möglich ist. Als Drohnenpilotin oder Drohnenpilot sind Sie verpflichtet, sich vor jedem Drohnenflug über die geltenden Gebietseinschränkungen zu informieren.
- Zu den sensiblen Gebieten gehören Flugplätze, Naturschutzgebiete, Atomkraftwerke, Windturbinen, Justizvollzuganstalten, Spitäler mit Helikopterlandeplatz und militärische Infrastruktur.
- Im Umkreis von 5 km um Flugplätze und Heliports braucht es für den Betrieb einer Drohne ab 0,25 kg eine Bewilligung. Das SFO-Tool (Special Flight Office) unterstützt den Drohnenbetreiber, eine Fluggenehmigung von skyguide zu erhalten.
- Das BAZL kann Bewilligungen für Spezialflüge erteilen. Beispielsweise für Flüge in unmittelbarer Nähe von Menschenansammlungen.
Bewilligungsschema für Drohnenflüge rund um Flugplätze