
Bewilligungsverfahren für Drohnenflüge.
- Drohnen dürfen nicht im Bereich von Menschenansammlungen und ohne Sichtkontakt betrieben werden.
- Spezielle Flüge sind Bewilligungspflichtig, zum Beipiel durch das BAZL.
- Beachten Sie lokale Vorschriften und temporäre Einschränkungen.
- Bewilligungsverfahren um Flugplätze sind unterschiedlich, erkundigen Sie sich bei der Flugplatzleitung.
- Um Spitäler und kantonale Gefängnisse gilt ein Flugverbot.
- Grundsätzlich dürfen Drohnen nur bei Tag fliegen.