In der offenen Kategorie gelten neue Regeln für Drohnen


 Nur noch Drohnen mit C-Klassenbezeichnung

  • Ab 2024 dürfen keine Drohnen ohne Drohnenklasse mehr in Verkehr gebracht werden. Das gilt für die Schweiz und die gesamte EU. Verantwortlich sind nicht nur Hersteller wie DJI, sondern auch Importeure und Händler.
  • Die meisten kommerziellen Drohnenanwendungen, wie beispielsweise Dachvermessungen, Inspektionen und Thermografie, können in der offenen Kategorie betrieben werden.

C-Klassenbezeichnungen

  • Die C-Klassenbezeichnung beschreibt die technischen Eigenschaften der Drohnen. Beispielsweise das maximale Startgewicht, die maximale Lärmentwicklung und Vorgaben hinsichtlich der Konstruktionsicherheit. 
  • Die C-Klassenmarkierung bestimmt auch, ob das Drohnenmodell in die Unterkategorie A1, A2 oder A3 fällt.

Die wichtigsten EU-Regeln für Drohnen

In der offenen Kategorie gelten neue Regeln für Drohnen

 Was Bedeutet das für die Bestandsdrohnen?

Besitzer bestehender Drohnen dürfen weiterhin fliegen, aber mit zusätzlichen Einschränkungen. Zu diesem Zweck werden alle bestehenden Drohnen (Drohnen ohne C-Kennzeichnung) in die Kategorie OPEN A1 oder OPEN A3 eingestuft:

 

  • Alle Bestandsdrohnen unter 250 g werden in einer Gruppe zusammengefasst. Alle Drohnen dieser Gruppe dürfen weiterhin in der Kategorie OPEN A1 mit den grössten Freiheiten und den geringsten Auflagen geflogen werden.

    Damit dürfen diese Drohnen auch in der Nähe von Menschen und auch in Wohngebieten geflogen werden.

  • Alle Bestandsdrohnen über 250 g werden in einer weiteren Gruppe zusammengefasst. Das bedeutet, dass alle diese Drohnen ab 2024 nur noch in der deutlich restriktiveren Kategorie OPEN A3 geflogen werden dürfen.

    Es muss sichergestellt sein, dass keine unbeteiligten Personen im Flugbereich auftauchen können.


Die Fernidentifikation von Drohnen mittels Remote-ID

Drohnen Betreiber in der Kategorie “Speziell” müssen sicherstellen, dass jedes ihrer unbemannten Luftfahrzeuge ab dem 1. Januar 2024 mit einem aktiven und aktuellen System zur Fernidentifizierung ausgestattet ist.

 

Warum ist die Remote-ID wichtig?

  • Die wachsende Zahl von Drohnen in unserem Luftraum hat viele Vorteile, darunter die Unterstützung von Rettungseinsätzen, die Inspektion von Infrastruktur und vieles mehr. Gleichzeitig birgt die Zunahme von Drohnen auch erhebliche Risiken. Unkontrollierte Flüge in sensiblen Bereichen wie Flughäfen oder Stadtgebieten können zu gefährlichen Situationen führen. Diese Risiken erfordern eine effektive Möglichkeit zur Identifizierung und Verfolgung von Drohnen, um die Luftraumüberwachung zu verbessern und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Welche Daten werden gesendet?

    • Die Seriennummer der Drohne.
    • Die e-ID / UAS-Betreiber-Nummer des Piloten.
    • Positionsdaten der Drohne inkl. Höhenangaben.
    • Flugrichtung und die Geschwindigkeit der Drohne.
    • Position des Piloten (der Fernsteuerung / des Smartphones).
    • Falls die Piloten-Position nicht bekannt ist, der Startpunkt der Drohne.
    • GPS-Zeit / Zeitstempel des aktuellen Datensatzes.
    • Art / Modell der Drohne / Bezeichnung.

 

Wie funktioniert die Remote-ID einer Drohne?

  • Das Senden und Empfangen von Drohnen- und Pilot/innen-Daten über die Remote ID ist standardisiert und läuft über Bluetooth 4, Bluetooth 5, Wi-Fi Beacon und Wi-Fi NAN. Eine Drohne muss nicht alle Funkstandards senden können. Sie muss aber mindestens eine der genannten Bluetooth-Generationen und entweder Wi-Fi Beacon oder Wi-Fi NAN nutzen. Die darüber gesendeten Informationen können dann von allen Geräten gelesen werden, die diese Technologien ebenfalls unterstützen und über eine Software zur Darstellung der Daten verfügen - wie zum Beispiel die Drone Scanner App von Dronetag.
Wie funktioniert die Remote-ID einer Drohne?