In der Schweiz gilt neu die europäische Drohnenregelung
Registrationspflicht, Kategorien und Klassen
- Die EU-Regulierung unterscheidet drei verschiedene Kategorien. Die Mehrheit der Drohnen wird in der offenen Kategorie geflogen. In dieser Kategorie ist der Betrieb von Drohnen geregelt, die grundsätzlich ohne Bewilligungen fliegen können. Die neue EU Regulierung verlangt eine Registrierung der Piloten auf der offiziellen Registrierungsplattform (UAS.gate). Nach der Registration muss der Pilot eine Onlineschulung und eine Onlineprüfung absolvieren. Für das Fliegen von Drohnen mit einem Startgewicht unter 250 Gramm gilt nur die Registrationspflicht für den Piloten.
- Die Betriebsklassen unterscheiden sich hauptsächlich dadurch, wie nahe Sie an unbeteiligten Personen fliegen dürfen. Darunter versteht man Personen, die nicht über den Drohnenflug informiert wurden und nicht ihr Einverständnis gegeben haben. Über Menschenansammlungen darf in der offenen Kategorie generell nicht geflogen werden, unabhängig von der Unterkategorie. Als Menschenansammlung gilt: Eine Vielzahl von Menschen, die so dicht gedrängt stehen, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen.
.
Drohnen ohne Klassenmarkierung, können nach den Regeln der Übergangskategorie weiterhin geflogen werden
Was ist eine Drohnen-Klassenmarkierung?
- Mit der allgemeinen "CE"-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Drohnensystem den generellen technischen Standards entspricht. Diese enthalten nebst Werkstoff-Vorgaben beispielsweise auch die Einhaltung von Funk-Standards usw. Eine "CE"-Kennzeichnung ist Voraussetzung für die Drohnenklassenmarkierung.
-
Die Drohnenklassenmarkierung garantiert, dass die Drohne einer Drohnenklasse entspricht, welche unter anderem Gewicht, Lärm, Gefährlichkeit und technische Funktionen berücksichtigt. Je nach Drohnenklasse werden Piloten-Kompetenzen erforderlich und die Einsatzgebiete sind eingeschränkt im Rahmen der Open-Kategorie.
Drohnen nachträglich mit einer Klassenmarkierung versehen
- DJI hat einen Prozess in Aussicht gestellt, mit welchem Drohnen nachträglich die Klassenmarkierung erhalten können. Dazu muss die Serienummer dem Hersteller gemeldet werden.
Welche Drohnen besitzen bereits eine Klassenmarkierung?
- DJI Mavic 3 Classic (C1) - wird laufend ergänzt!

LiPos – So gehen Drohnenpiloten sicher mit den Akkus um